Satzung
Das Renault Team Oberberg (im Folgenden als Club benannt) liegt den folgenden Regeln zu Grunde:

 

§1 Name, Sitz

 

1.1 Der Club führt den Namen Renault Team Oberberg
1.2 Er hat seinen Sitz im Oberbergischen Kreis


§2 Zweck des Clubs

 

2.1 Der Club unterstützt die Freundschafts- und Kulturpflege nationaler und internationale Automobilfahrer, Vereine und Clubs.
2.2 Die Umsetzung erfolgt durch das Veranstalten und Besuchen von Treffen.


§3 Clubsatzung

 

3.1 Sie ist für alle Mitglieder bindend.
3.2 Sie kann nur durch eine absolute Mehrheit geändert werden.
3.3 Änderungsvorschläge können dem Vorstand eingereicht werden.
3.4 Änderungen sind nach erfolgreicher Abstimmung gültig.


§4 Clublogo / Aufkleber / Clubbekleidung

 

4.1 Die Schriftart und das Aussehen wird vom Vorstand festgelegt
4.2 Es ist verboten das Clublogo eigenmächtig zu verändern
4.3 Es darf auch während der Probezeit (§6) getragen werden
4.4 Jedes Mitglied ist verpflichtet das Clublogo, sofern vorhanden, erkennbar zu tragen
4.5 Es ist nach dem Ausscheiden aus dem Club zu entfernen
4.6 Es ist verboten das Clublogo als Nichtmitglied zu tragen. Ausnahmen sind die Partner der Mitglieder oder Werbematerial
4.7 Nur aktiven Mitgliedern ist der große Frontscheibenaufkleber vorbehalten. Dieser ist am oberen Rand mittig auf der
Frontscheibe zu platzieren. Der kleine runde Aufkleber ist lediglich Werbematerial (nur für Renaultfahrzeuge), kann aber auch auf z.B. dem Fahrzeug des Partners angebracht werden.
4.8 Der Frontscheibenaufkleber wird zum Selbstkostenpreis von momentan 7,00 €, der runde für 3,00 € Ausgegeben.
4.9 Die Clubbekleidung wird momentan durch unseren Sponsor kostenfrei zur Verfügung gestellt. Sie ist zu jedem offiziellen
Anlass, welche den Club betreffen, zu tragen. Ein tragen nach dem Ausscheiden ist in der Öffentlichkeit verboten.


§5 Eintritt in den Club

 

5.1 Der Eintritt in den Club ist jeder natürlichen Person möglich, welche Interesse an der Automobilmarke Renault hat
5.2 Interessenten stellen sich dem Club bei einem Treffen oder einem Mitglied vor.
5.3 Nach der Probezeit (§6) wird durch eine einfache Wahl über den Antrag auf Mitgliedschaft abgestimmt.
5.4 Für Abstimmungen zur Aufnahme von Mitgliedern ist der Vorstand zuständig.


§6 Mitgliedschaft

 

6.1 Die Mitgliedschaften gliedert sich in vier Bereiche
6.2 Vollmitgliedschaft
6.2.1 Das Vollmitglied hat alle Rechte und Pflichten die diese Satzung zu Grunde legt.
6.2.2 Es hat das volle Stimmrecht
6.2.3 Es kann alle im Club vakanten Posten übernehmen.
6.3 Anwartschaft (Probezeit §7)
6.3.1 Mitglieder in der Probezeit haben alle rechte und Pflichten wie Vollmitglieder.
6.3.2 Während der Probezeit dürfen keine längerfristige Posten übernommen werden
6.4 passive Mitglieder
6.4.1 Passive Mitglieder unterstützen den Club mit Sachspenden und tatkräftiger Unterstützung
6.4.2 Passive Mitglieder haben kein Stimmrecht
6.4.3 Passive Mitglieder dürfen keine längerfristigen Posten übernehmen
6.5 Ehrenmitglieder
6.5.1 Ehrenmitglieder haben keinerlei Unterstützung zu leisten
6.5.2 Ehrenmitglieder haben kein Stimmrecht
6.5.3 Ehrenmitglieder dürfen keine Posten übernehmen
6.6 Ausnahmen
6.6.1 Partner von Vollmitgliedern die kein Fahrzeug der Marke Renault besitzen, werden als passive Mitglieder geführt, können aber beschränkt längerfristige Posten übernehmen (keine Vorstandstätigkeit).
6.6.2 Partner von Vollmitgliedern die ein Fahrzeug der Marke Renault besitzen und an Clubleben teilhaben möchten,
werden wie Vollmitglieder geführt, allerdings beim Beitragssatz gesondert behandelt (§ 9.3.5)

 

§7 Probezeit

 

7.1 Die Probezeit dient zum gemeinsamen Kennenlernen.
7.2 Sie beginnt mit dem Unterschreiben des Aufnahmeantrags und damit Anerkennen der Clubsatzung
7.3 Sie beträgt 6 Monate
7.4 In der Probezeit sollte der Anwärter aktiv am Clubleben teilnehmen und sich in den Club einbringen.
7.5 In begründeten Ausnahmefällen kann die Probezeit verlängert bzw. verkürzt werden. Dieses kann ausschließlich durch den
Vorstand vorgeschlagen und durch die Mitgliederversammlung beschlossen werden.

7.6 Partner von Anwärtern haben in Clubinternen Angelegenheiten kein Mitspracherecht. Sie sind während der Probezeit nur Gäste des Clubs

§8 Austritt und Ausschluss

 


8.1 Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
8.2 Der Austritt ist jedem Mitglied freigestellt.
8.3 Ein Mitglied kann nur durch einen Mehrheitsbeschluss ausgeschlossen werden.
8.4 Der Ausschluss aus dem Club geschieht fristlos. Der Ausschluss unterliegt keinem Einspruchsrecht. Wir halten uns vor,
Mitglieder aus den folgenden Gründen aus dem Club auszuschließen:
8.4.1 Desinteresse am Clubleben.
8.4.2 In einem Zeitraum von 3 Monaten an keiner Veranstaltung, Clubtreffen teilgenommen hat. Besondere Härtefälle können vom Vorstand von dieser Regel befreit werden. Die Befreiung unterliegt gewissen Auflagen, muss beantragt und vom Vorstand genehmigt werden. Über die Auflagen wird dann im Einzelfall entschieden.
8.4.3 Wenn das Verhalten gegen die Interessen des Clubs verstößt.
8.4.4 Bei wiederholtem Fehlverhalten und 2 Abmahnungen innerhalb von 6 Monaten


§9 Beiträge

 

9.1 Der Clubbeitrag kann im Interesse und Einverständnis des Vorstandes geändert werden.
9.2 Er wird durch einen Mehrheitsbeschluss festgelegt.
9.3 Der momentane Clubbeitrag von 60,00 €/Jahr ist wie folgt gegliedert
9.3.1 aktive Mitglieder zahlen den vollen Beitragssatz
9.3.2 passive Mitglieder unterstützen den Club lediglich mit Sachpreisen
9.3.3 Ehrenmitglieder sind vom Beitrag befreit
9.3.4 Partner von Mitgliedern die kein eigenes bzw. kein Fahrzeug der Marke Renault fahren sind wie passive Mitglieder zu behandeln
9.3.5 Partner von Mitgliedern, die ebenfalls einen Renault fahren und mit diesem Fahrzeug auch am Clubleben teilnehmen, haben 1/3 des Mitgliedsbeitrags (20,00 €) im Kalenderjahr zu entrichten
9.4 Er ist bis zum 30.03. jährlich an den Kassenwart zu entrichten, bei Überschreitung des Termins werden pro Monat 10% Strafe fällig
9.4.1 in begründeten Ausnahmefällen ist auch eine monatliche Bezahlung oder Staffelung möglich. Diese ist allerdings beim Vorstand zu beantragen.
9.5 Verwendungszweck: Die Clubbeiträge dienen ausschließlich den Club und seinen aktiven Mitgliedern.
9.6 Mitglieder während der Probezeit (§6) sind von der Beitragszahlung indirekt befreit. Nach bestandenen Probezeit und
1dem verbleiben im Club ist der halbe Monatsbeitrag rückwirkend zum Eintritt in den Club und der Jahresbeitrag anteilig zu1entrichten.
9.7 Bei Austritt erfolgt keine Rückzahlung der gezahlten Beiträge

 

 

 

§10 Aufgabenverteilung/Wahlen

 

10.1 Jedes Mitglied kann sich für die Aufgabe des Vorstands, Kassenwarts, Webmasters, Merchandise-Beauftragten, DARC-Beauftragten oder Schriftführers zur Wahl stellen oder vorgeschlagen werden.
10.2 Die Wahl der Mitglieder des Vorstandes werden alle zwei Jahre bei der Jahreshauptversammlung in einer geheimen Wahl
gewählt.
10.3 Der Vorstand bestimmt die Ausrichtung des Clubs, unterliegt dabei jedoch dem Abstimmungsrecht. Wenn durch die Mitgliederversammlung keine Einigung gefunden werden kann, bestimmt der Vorstand. Er hat das Ausschluss- und Abmahnungsrecht.
10.4 Der/Die Kassenwart/in verwaltet die Clubkasse und führt Buch über Ausgaben und Einnahmen. Er/Sie legt bei der
Jahreshauptversammlung die Bücher vorEr/Sie hat auf verlangen dem Vorstand jederzeit die Kassenbücher und Kassenstände vorzulegen.
10.5 Der Schriftführer protokolliert die Clubtreffen und stellt diese online zur Verfügung.
10.6 Der Webmaster kümmert sich um alle Dinge die den Webauftritt des Clubs betreffen
10.7 Der DARC-Beauftragte ist das Bindeglied zwischen dem Club und dem DARC. Er steht im ständigen Kontakt zu unserem
Regionalleiter und Berichtet dem Vorstand und der Mitgliederversammlung in regelmäßigen Abständen.

10.8 Der Merchandise-Beauftragte ist zuständig für Clubbekleidung und regelmäßige Kommunikation zwischen Club und Sponsor

 

 

 

§11 Clubtreffen und besuchen von Veranstaltungen

 


11.1 Jedes Mitglied sollte versuchen bei den Monatlichen Clubtreffen anwesend zu sein.
11.1.1 Die Jahreshauptversammlung findet am letzten Samstag im November statt. Es ist eine Pflichtveranstaltung!
11.1.2 Spontane Treffen sind jederzeit möglich, sollten aber wenn möglich allen mitgeteilt werden
11.2 Entschuldigungen für das nicht erscheinen sind dem Vorstand rechtzeitig vorher mitzuteilen
11.3 Jedes Mitglied ist verpflichtet den Club in der Öffentlichkeit positiv zu repräsentieren
11.2 Gemeinsame Ausfahrten bzw. An-/Abfahrt zu Veranstaltungen
11.2.1 Die An-/Abfahrt sollte in Kolonne erfolgen. Bei Kolonnenfahrten ist das Licht am Fahrzeug ein zu schalten 11.2.2 Die StVO ist unbedingt einzuhalten !!
11.2.3 Der Verantwortliche mit Orts- bzw. Streckenkenntnisse fährt vor.
11.2.4 Das Tempo wird durch das langsamste Fahrzeug bestimmt, jedoch unter Einhaltung der StVO
11.2.5 Die vorgeschriebenen Sicherheitsanweisungen des jeweiligen Veranstalters sind zu befolgen.
11.2.6 Der Club entscheidet über die Aufgabenverteilung bei Treffen und Aktivitäten.

 

§12 Abmahnungen

 

Folgende Gründe werden durch den Vorstand mit einer Abmahnung geahndet:

12.1 Verstöße gegen die Clubordnung
12.2 Nicht akzeptables Verhalten und Imageschädigung des Clubs
12.3 
Nach 12 Monaten ohne erneute Abmahnungen verfällt eine ausgesprochene Abmahnung

 

§13 Sponsoren und DARC

13.1 Der Club wird unter anderem durch Sponsoren und deren Sachleistungen Finanziert. Die Sponsoren werden als passive Mitglieder im Club geführt.

 

13.2 An Veranstaltungen der Sponsoren hat der Club teil zu nehmen
13.3 Der Club gehört dem Dachverband aller Renault-Clubs in Deutschland, dem DARC, an und wird dessen Regularien und
Anforderungen erfüllen.

 

§14 Sonstiges

 

14.1 Interne Streitigkeiten werden untereinander versucht friedlich zu lösen. Sollte dieses nicht möglich sein ist die Zuhilfenahme des Vorstandes oder einer anderen Vertrauensperson als Vermittlungspartner zum veranlassen.